Sprungmarken

SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

Startseite Ihres Sozialverbandes > Sozial aktuell > Aktuelles > Kinderkrankengeld wird wenig genutzt


Kinderkrankengeld wird wenig genutzt

12.04.2010

Das sogenannte Kinderkrankengeld wird in Niedersachsen von den Arbeitnehmern relativ selten in Anspruch genommen. Das teilte jetzt die Techniker Krankenkasse mit. Im vergangenen Jahr seien zwar in mehr als 13.000 Fällen bei der Krankenkasse das Kinderkrankengeld beantragt worden, dies entspreche jedoch nur 32 Fällen auf 1.000 Mitgliedern. Im bundesweiten Vergleich belege Niedersachsen damit den neunten Rang.

An der Spitze lägen hingegen Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Wenn ein Kind krank wird, darf entweder die Mutter oder der Vater zu Hause bleiben. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer für bis zu zehn Tage freizustellen und das Gehalt weiterzuzahlen. Tut der Arbeitgeber dies nicht, können gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse das Kinderkrankengeld beantragen. Dieses Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Gehaltes, allerdings nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettolohnes.

Voraussetzungen für das Kinderkrankengeld sind: Die Mutter oder der Vater hat Anspruch auf Krankengeld, das Kind ist gesetzlich krankenversichert und jünger als zwölf Jahre. Außerdem darf sich im Haushalt keine weitere Betreuungsperson befinden, die sich um das Kind kümmern kann.




Service Navigation:


>> Zum Seitenanfang